Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 87d (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 87d SGB V liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 87d SGB V →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 – L 24 KA 26/11 KL
- BSG, 10.05.2017 – B 6 KA 5/16 RKassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - keine notwendige Beiladung der Aufsichtsbehörde in Streitverfahren gegen Entscheidungen des Schiedsamtes - Rechtmäßigkeit der Festsetzung regionaler Punktwertzuschläge auf den Orientierungswert - keine Geltung des Grundsatzes der Vorjahresanknüpfung - keine Basiswirksamkeit der ZuschlägeZitiert von 13
- BSG, 13.08.2014 – B 6 KA 6/14 RVergütung vertragsärztlicher Leistungen - Voraussetzungen für eine Festsetzung des Vertragsinhalts durch das Schiedsamt - Vereinbarung der Gesamtvergütung auch nach der Rechtslage des Jahres 2013 auf der Grundlage des Vorjahres - Festsetzung der jahresbezogenen Veränderung der Morbiditätsstruktur durch das SchiedsamtZitiert von 41
- BSG, 10.05.2017 – B 6 KA 14/16 RVertragsärztliche Versorgung - Vereinbarung über die Gesamtvergütung für 2013 - Gesamtvertragspartner - Bindung an den vom Bewertungsausschuss festgesetzten bundeseinheitlichen Orientierungswert und an die von ihm mitgeteilten Veränderungsraten - gerichtliche Überprüfung dieser Vorgaben - Zuschläge auf den Orientierungswert - Nichtgeltung des Grundsatzes der VorjahresanknüpfungZitiert von 18
- SG Marburg, 02.07.2014 – S 12 KA 284/13, S 12 KA 285/13, S 12 KA 286/13, S 12 KA 287/13Zitiert von 1
- BSG, 21.03.2012 – B 6 KA 21/11 RVertragsärztliche Versorgung - Schiedsamt - Honorarvertrag für das Jahr 2009 - Vergütung der belegärztlichen Leistungen und Leistungen des ambulanten Operierens außerhalb der vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung - Festsetzung von Zuschlägen zu den Orientierungswerten für einzelne Leistungen für das Jahr 2009 - Erweiterter Bewertungsausschuss - Bestimmung unterschiedlicher Honorarverteilungsquoten für einzelne Kassenärztliche Vereinigungen - keine Überschreitung des GestaltungsspielraumesZitiert von 30
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 10.05.2021 – L 11 KA 54/18Zitiert von 1
- BSG, 24.01.2018 – B 6 KA 43/16 RVertragsärztliche Versorgung - Anspruch auf Gesamtvergütung für Versicherte mit Wohnort im Ausland nach länderübergreifender Fusion von Krankenkassen - Geltung des für die Kassenärztliche Vereinigung maßgeblichen Gesamtvertrags nach dem KassensitzprinzipZitiert von 1
- BSG, 29.11.2017 – B 6 KA 42/16 RVertragsärztliche Versorgung - Gesamtvergütung - Festlegung des regionalen Punktwerts durch Landesschiedsamt - Zuschlag zum Orientierungswert wegen regionaler Besonderheiten bei der Kosten- und VersorgungsstrukturZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 87d SGB V zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 87d eingefügt und geändert und aufgehoben durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
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22.12.2011 Ausfertigung
§ 87d neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I 2983)
BGBl. 2011 I S. 2983
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22.12.2010 Ausfertigung
§ 87d umnummeriert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I 2309)
BGBl. 2010 I S. 2309
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26.03.2007 Ausfertigung
§ 87d neu gefasst und eingefügt und umnummeriert durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I 378 iVm Bek)
BGBl. 2007 I S. 378
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